ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR GRIFFINE-PRODUKTE

ARTIKEL 1 :
ANWENDUNG UNSERER ALLGEMEINEN
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Aufträge unserer Kunden werden ausschließlich in Übereinstimmung mit den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen registriert, unbeschadet eventueller gegenteiliger Klauseln, sofern diese von uns nicht ausschließlich genehmigt wurden. Der eventuelle Verzicht unsererseits oder die Nichtanwendung einer oder mehrerer dieser Klauseln hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der anderen Klauseln.

ARTIKEL 2 :
ANGEBOTE UND BESTELLUNGEN

Unsere Angebote sind nur dann gültig, wenn sie im Rahmen einer schriftlichen Antwort bzw. innerhalb der dort genannten Frist bestätigt wurden. Aufträge sind für uns nur dann bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

ARTIKEL 3 :
LIEFERUNG

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden unsere Waren und deren Verpackungen immer ab Werk verkauft und demzufolge zu Lasten und auf Gefahr des Käufers transportiert, auch bei frachtfreiem Preis.

Bei einem Transport mit einem öffentlichen Transportmittel obliegt es dem Empfänger gemäß Art. 105 ff. des frz. Handelsgesetzes Code de Commerce, bei Havarien oder Fehlmengen alle Vorkehrungen zu treffen. Bei einem von uns im Rahmen eines privaten Transports mit eigenen Mitteln durchgeführten Transport muss der Empfänger sofort bei unserem Zusteller reklamieren und uns innerhalb von 48 Stunden schriftlich informieren. Nach dieser Frist werden keine Reklamationen mehr akzeptiert.

ARTIKEL 4 :
LIEFERFRISTEN

Die Lieferfristen sind nur dann bindend, wenn sie als solche auf dem Auftrag vermerkt und von uns auf unserem Auftragseingangsschein bestätigt wurden. Überschreitung der Lieferfrist berechtigt weder zu Schadenersatz noch zur Auflösung des Geschäfts.

ARTIKEL 5 :
GARANTIEBESCHRÄNKUNGEN UND REKLAMATION

er Käufer ist verpflichtet, beim Empfang zu prüfen, ob die gelieferte Ware konform ist und keine sichtbaren Mängel aufweist. Reklamationen muss er uns innerhalb einer Frist von maximal acht Tagen zukommen lassen. Nach dieser Frist werden keine Reklamationen mehr akzeptiert.<BR

Wenn die Waren gebraucht oder verarbeitet wurden oder sich allgemein nicht mehr in dem Zustand befinden, in dem sie von uns geliefert wurden, werden von uns ebenfalls keine Reklamationen mehr akzeptiert, sofern die Fabrikationsfehler bzw. Mängel, die Gegenstand der Reklamation sind, vor Verwendung oder Verarbeitung der Waren hätten festgestellt werden können.
<BR<

Die weitere Verwendung der Waren impliziert deren Akzeptanz, wobei sich der Kunde mittels Durchführung von ausreichend langen Tests davon überzeugen muss, dass sie ihren bestimmungsgemäßen Zweck erfüllen. In allen anderen Fällen haften wir gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Haftung ist jedoch, wenn der Kunde ein Gewerbekunde ist, immer und nach unserem Ermessen entweder auf den kostenlosen Ersatz der Waren oder auf die Rückzahlung des gezahlten Preises beschränkt, wobei die Leistung von Schadenersatz ausgeschlossen ist.

Wir haften weder bei Nichteinhaltung unserer technischen Vorschriften noch bei Nichtverwendung der empfohlenen Produkte, bei Inkompatibilität, für den Eingang und die Vorbereitung von Untergründen gemäß den Regeln des Metiers und dessen, was üblich ist.

Der Kunde muss sich an die Vorschriften, Anleitungen und Dokumente halten, die er von uns erhalten hat oder die ihm auf Nachfrage übermittelt wurden. Wenn der Auftrag im Rahmen mehrerer Lieferungen erfüllt wird, bewirkt eine Reklamation, die sich auf eine der Lieferungen bezieht, keine Änderung der gegenseitigen Verpflichtungen hinsichtlich der anderen Lieferungen.

Retouren ohne unser vorheriges Einverständnis sind nicht gestattet.

ARTIKEL 6 :
EIGENTUMSVORBEHALTSKLAUSEL

ES WIRD EINVERNEHMLICH VEREINBART, DASS DER ÜBERGANG DES EIGENTUMS AN DEN WAREN BIS ZUR VOLLSTÄNDIGEN BEZAHLUNG DES PREISES AUSGESETZT IST. UNSERE KÄUFER VERPFLICHTEN SICH, UNS UNVERZÜGLICH ÜBER IHRE ZAHLUNGSEINSTELLUNG ZU INFORMIEREN, AB ERÖFFNUNG DES GERICHTLICHEN SANIERUNGSVERFAHRENS DEN BESTAND NICHT BEZAHLTER WAREN, DIE UNS GEHÖREN, ERMITTELN ZU LASSEN BZW. ZU ERMITTELN UND UNS ALLE INFORMATIONEN ZUKOMMEN ZU LASSEN, DIE ES UNS ERMÖGLICHEN, ANSPRÜCHE GEGENÜBER NACHERWERBERN GELTEND ZU MACHEN. DIE AUSSETZUNG DES EIGENTUMSÜBERGANGS HAT KEINEN EINFLUSS AUF DEN GEFAHRENÜBERGANG.

ARTIKEL 7 :
AUFTRAGSERFÜLLUNG

Es ist nicht immer möglich, (im Rahmen der Fertigungstechniken) Abweichungen im Hinblick auf Farbe und Aussehen zwischen den Produkten zum einen und den Mustern zum anderen zu vermeiden. Diese Abweichungen sind kein Grund für Einwände oder Abweisung der Ware.

Wenn es sich um Sonderanfertigungen handelt, behalten wir uns das Recht vor, 10 % mehr oder weniger als bestellt zu liefern und in Rechnung zu stellen. Der Kunde muss diese technische Besonderheit bei seiner Bestellung berücksichtigen.

Im Übrigen sind bestimmte Fabrikationsfehler erst auf der Ware zu sehen und werden auf unsere Veranlassung gemäß den in der Branche üblichen Gepflogenheiten kompensiert (Marker).

Werkzeuge, die speziell für die Erfüllung der Aufträge unserer Kunden konstruiert oder gekauft wurden, verbleiben immer im Eigentum unserer Firma, unbeschadet von Vorschüssen oder Kostenbeteiligungen unserer Kunden an den Gestehungskosten dieser Werkzeuge. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verbleiben diese Kostenbeteiligungen bei unserer Firma.

Die Ausführung von Artikeln nach Plänen oder Modellen oder mit Werkzeugen, die von uns bereitgestellt wurden, darf ohne unser vorheriges Einverständnis keinen Dritten übertragen werden. Die Vervielfältigung von Mustern und Modellen des Kunden erfolgt ausschließlich unter dessen Haftung, was sich vor allem auf eventuelle Klagen wegen Nachahmung oder unlauteren Wettbewerbs bezieht.


ARTIKEL 8 :
PREISE

Die Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackung, Transportkosten zusätzlich, sofern in der Auftragsannahme nichts anderes vereinbart wurde. Jegliche Zölle, Abgaben, Steuern, Zuschläge oder Gebühren auf die Produkte oder deren Transport (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schwerverkehrsabgaben oder andere Öko-Steuern, allgemeine Abgaben auf umweltschädliche Aktivitäten usw. sowie jegliche sich daraus ergebende Erhöhung der Kosten für den Transport oder die Produkte) werden zusätzlich in Rechnung gestellt oder sind, falls sie in den Einheitspreis einzubeziehen sind, Gegenstand einer Preiserhöhung der Produkte im Verhältnis zu deren Betrag.

Die in unseren Katalogen, Preisangeboten oder Mitteilungen aufgeführten Preise und Angaben können von uns jederzeit aufgrund der Entwicklung der wirtschaftlichen und/oder technischen Verhältnisse mit angemessener Vorankündigung geändert werden, vor allem bei Erhöhung der Lohn-, Transport- (insbesondere Treibstoff-) und Energiekosten sowie der Einkaufspreise von Rohstoffen oder bei Einführung jeder neuen Umweltsteuer (CO2-Steuer oder andere).

Unsere Waren werden immer zu den Preisen und Bedingungen in Rechnung gestellt, die am Tag des Versands gelten. Die Zahlungsfristen werden ab dem Tag des Versands berechnet. Wenn ein Auftrag im Rahmen mehrerer Lieferungen erfüllt wird, sind die Rechnungen für jede einzelne Lieferung schrittweise gemäß deren Ausstellung zahlbar und nicht erst nach vollständiger Erfüllung des Auftrags. Bei Nichtzahlung einer einzigen Rechnung oder Platzen eines entsprechenden Wechsels haben wird das Recht, den Auftrag ohne vorherige Mahnung als gekündigt zu betrachten oder den Versand auszusetzen sowie das Vertragsverhältnis rechtmäßig zu beenden..

ARTIKEL 9 : 
BEZAHLUNG

Unsere Rechnungen sind an unsere Direction Générale et Commerciale (NUCOURT) innerhalb von 30 Tagen Monatsende Versanddatum der Waren zahlbar. Für Zahlungen zu einem früheren Termin wird Skonto gewährt; die Skonto-Bedingungen gehen aus der Rechnung hervor. Nur tatsächlich bezahlte Mehrwertsteuer darf eventuell in Abzug gebracht werden. Wir zahlen die Mehrwertsteuer gemäß Soll (Dekret Nr. 67-8711 vom 15. September 1967). Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder im Hinblick auf die finanzielle Situation des Käufers können wir wahlweise entweder den Auftrag stornieren oder Vorkasse oder zusätzliche Sicherheiten verlangen.

ARTIKEL 10 : ZAHLUNGSAUSFALL

Sollte eine Zahlung oder ein Wechselakzept nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt erfolgen, werden alle Summen, auch die noch nicht fälligen, sofort ohne vorherige Mahnung fällig. Auf die geschuldeten Summen können desweiteren 10 % für Mahnkosten aufgeschlagen werden, die Verzugsstrafe entspricht dem Zinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB), wobei dieser Satz nicht unter dem Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes liegen darf (Gesetz LME vom 4. August 2008). Verzugsstrafe wird fällig, ohne das eine Mahnung notwendig wäre (s. Art. L.441-6).

ARTIKEL 11 :
HÖHERE GEWALT

Krieg, Mobilmachung, General- oder Teilstreik, Aussperrung, Maschinenbruch, Versorgungsschwierigkeiten mit Rohstoffen oder Energie, Feuer oder jedes andere Ereignis, das nicht von uns abhängt und das unsere Produktion oder Lieferung ver- oder behindern könnte, gelten als Höhere Gewalt, die uns berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen auszusetzen oder ggf. aufzukündigen.

ARTIKEL 12 :
ÄNDERUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN
RAHMENBEDINGUNGEN

Bei erheblichen Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Vergleich zu denen, die zum Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung herrschten, aufgrund derer die Erfüllung des Auftrags für uns abnorm kostspielig werden würde, behalten wir uns das Recht vor, die Bedingungen für diesen Auftrag neu zu verhandeln bzw. diesen zu kündigen, falls keine Übereinkunft erzielt werden kann.

ARTIKEL 13 : GEWERBLICHES EIGENTUM

Die Verwendung einer unserer Marken oder Firmenbezeichnung durch den Käufer bedarf unseres vorherigen schriftlichen Einverständnisses.

ARTIKEL 14 :
GERICHTSSTAND – ANWENDBARES RECHT

FÜR ALLE STREITIGKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT UNSEREN VERTRAGSBEZIEHUNGEN IST AUSSCHLIESSLICH DAS HANDELSGERICHT PONTOISE ZUSTÄNDIG, AUCH BEI STREITGENOSSENSCHAFT ODER GEWÄHRLEISTUNGSKLAGE. ES KOMMT AUSSCHLIESSLICH DAS FRANZÖSISCHE RECHT ZUR ANWENDUNG.

ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR PLASTIBERT-PRODUKTE

ARTIKEL 1

Ungerechtfertigte und nicht stichhaltig begründete Reklamationen entfalten keine Wirkung. Sie sind schriftlich zu formulieren und innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Ware direkt an das Werk zu schicken. Der Transport der Waren erfolgt zu Lasten und auf Gefahr des Kunden. Die Konformität der Erfüllung wird im Rahmen der üblichen Toleranzen garantiert. Die Waren werden immer auf Gefahr des Käufers versandt, auch wenn der Versand frachtfrei erfolgt.

ARTIKEL 2

Retouren erfolgen frachtfrei.

ARTIKEL3

Die Lieferfristen sind nicht bindend und dienen lediglich der Orientierung. Fristüberschreitung bewirkt keine automatische Vertragskündigung. Die Kündigung wird erst nach schriftlicher Mahnung rechtskräftig, die eine akzeptable letzte Lieferfrist setzen muss.

ARTIKEL 4

Unsere Rechnungen sind in Wielsbeke zahlbar. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, werden unsere Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Einwendungen sind je nach Wahl des Verkäufers allein die Gerichte von Courtrai bzw. die Gerichte am Sitz des Käufers zuständig. Alle nicht zur Fälligkeit bezahlten Summen werden rechtmäßig zum Diskontsatz der Nationalbank verzinst, der zum Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnung für Zahlungszusagen und nicht bankdomizilierte Wechsel galt, mit einem Zuschlag von 2 %.

ARTIKEL 5

Alle Inkasso- und Wechselprotestkosten von genehmigten und nicht genehmigten Wechseln, Postquittungen u. a. gehen zu Lasten des Käufers. Die Vorlagen von Wechseln bewirkt keine Änderung des Zahlungsorts.

ARTIKEL 6

Bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung einer Verbindlichkeit zur Fälligkeit ohne triftigen Grund wird auf die Restschuld nach erfolgloser Mahnung 12 % bzw. mindestens 50 EUR und maximal 1.487 EUR aufgeschlagen, auch bei Gewährung von Zahlungsverzug..

ARTIKEL 7

Die Erfüllung neuer Aufträge kann verweigert werden, wenn noch alte Rechnungen offen sind. Unsere Vertreter haben keine Inkasso-Prokura. Alle von unseren Vertretern eingegangenen Verpflichtungen gelten erst nach unserer Bestätigung.

ARTIKEL 8

Wird ein Wechsel nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt, ist der gesamte Betrag fällig.

ARTIKEL 9

Wenn der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllt, wird das Geschäft rechtmäßig ohne vorherige Mahnung aufgelöst, wobei für die entsprechende Willensmanifestation des Verkäufers der Versand eines Einschreibens ausreichend ist.

ARTIKEL 10

Bei Nichtbezahlung einer einzigen Rechnung zur Fälligkeit wird die Restschuld, die sich aus allen anderen Rechnungen ergibt, rechtmäßig fällig, auch wenn diese noch nicht fällig sind.

ARTIKEL 11

Wenn der Käufer nicht mehr kreditwürdig ist, behalten wir uns das Recht vor, auch nach teilweisem Versand einer Bestellung, vom Käufer die Sicherheiten zu verlangen, die wir im Zusammenhang mit der ordentlichen Erfüllung der eingegangenen Verpflichtung als angemessen betrachten. Bei Weigerung, dem Folge zu leisten, sind wir berechtigt, das Geschäft ganz oder teilweise zu stornieren.

ARTIKEL 12

Der Verkäufer bleibt bis zur tatsächlichen Bezahlung des vollständigen Preises, Haupt- und Nebenforderungen inbegriffen, Eigentümer der verkauften Waren. Bei Weiterverkauf ist der Verkäufer ebenfalls berechtigt, vom Nacherwerber die Bezahlung der erworbenen Waren zu fordern. Der Eigentumsvorbehalt wird auf den Weiterverkaufspreis übertragen. Gefahren aller Art, inkl. Zufall und höhere Gewalt, sowie die Aufbewahrung gehen ab Lieferung auf den Käufer über. Bei Nichtzahlung zu einer der Fälligkeiten kann die Herausgabe der Waren verlangt werden.